Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Wir alle sind heute in verschiedenen Lebensbereichen durch Versicherungen geschützt. Sei es für den Fall der Krankheit, einem Unfall, dem eventuellen Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder der Absicherung der Familie durch eine Lebensversicherung. Auch unser Haus oder unsere Wohnung ist versichert vor Schäden durch Sturm, Wasser oder Naturereignisse, sowie auch für den Fall eines Einbruchs oder der Sachbeschädigung.
Schadenfall und Regulierung
Im Schadenfall müssen wir aber immer wieder feststellen, dass sich der in der Werbung zuvor vollmundig versprochene Rundumschutz oftmals nicht so problemlos darstellt, wie erhofft. Versicherer prüfen in jedem Schadenfall vor einer Regulierung erst einmal genau, ob ein Schaden nach den Versicherungsbedingungen vorliegt und legen den Versicherten so manchen Stein in den Weg. Dabei geht es oft nicht nur um die Frage, ob ein versicherter Schaden überhaupt eingetreten ist, sondern gegebenenfalls auch darum, ob der Versicherte bei Abschluss des Vertrages alle notwendigen Angaben gemacht hat oder bereits Vorschäden vorhanden waren, die zu einer Minderung des Anspruches führen.
Aufgrund der Vielzahl völlig unterschiedlicher Bereiche im Versicherungsrecht ist meine Tätigkeit in diesem Gebiet auf diejenigen Fälle beschränkt, die sich mit der ärztlichen Tätigkeit befassen, mit dem Gesundheitswesen zu tun haben oder sich auf Ansprüche nach einem Unfall, einer körperlichen Schädigung oder Erkrankung beziehen. Dazu kommt die Bearbeitung von Kfz-Unfällen jeglicher Art.
In vielen Fällen, bei denen ein Geschädigter plötzlich seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, steht die finanzielle Existenz auf dem Spiel. Es ist daher sinnvoll nicht erst selbst für einen längeren Zeitraum mit einer Versicherung zu diskutieren, ob ein versicherter Schaden vorliegt oder nicht. Haben Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht und die Versicherung erkennt diese nicht zeitnah an, sollten Sie eine Frist setzen und danach einen kompetenten Rechtsanwalt beauftragen, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt.
Ich vertrete Mandanten seit mehr als 20 Jahren in Fragen des Versicherungsrechts. Hierzu zählen insbesondere Fälle aus den nachfolgenden Bereichen:
– Private Berufsunfähigkeitsversicherung
– Unfallversicherung
– Private oder gesetzliche Krankenversicherung
– Invaliditätsentschädigung nach Gliedertaxe / Invaliditätsrente
– Kfz-Versicherung
– Berufshaftpflichtversicherung der freien Berufe
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