Arzthaftung
Im Bereich der Arzthaftung vertrete ich sowohl Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, aber auch Patienten. Um erfolgreich zu sein, ist es wichtig beide Seiten zu kennen.
Was ist entscheidend?
Als einen Fall der Arzthaftung bezeichnet man eine Situation in welcher ein Patient oder dessen Angehörige davon ausgehen, fehlerhaft behandelt, unzureichend diagnostiziert oder vor einem Eingriff ungenügend aufgeklärt worden zu sein.
Beweislast und grober Behandlungsfehler bei der Arzthaftung
Ein entscheidender Faktor ist in Arzthaftungsverfahren die sogenannte Beweislast. Macht ein Patient Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung geltend, muss er den Beweis dafür erbringen, dass diese auch tatsächlich vorliegt. Eine Ausnahme bildet der sogenannte „grobe Behandlungsfehler“. Dieser ist so schwer und unverständlich, dass sich die Beweislast umdreht und der Arzt beweisen muss, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.
Da es im Nachhinein oft nicht leicht ist einen Behandlungsfehler zu beweisen, verlieren Patienten mehr Prozesse als Ärzte. Das liegt oft nicht daran, dass die Klagen unberechtigt sind, sondern ist der Beweislast geschuldet, die im Regelfall bei dem Patienten liegt.
Aufklärung und Arzthaftung
Eine weitere Ausnahme in der Beweislastverteilung findet sich bei der Frage der Aufklärung. Hier muss der Arzt beweisen, dass er den Patienten ausreichend und verständlich über die möglichen Risiken eines Eingriffes aufgeklärt hat.
Ansprüche
Liegt tatsächlich ein schuldhafter Behandlungsfehler vor und hat dieser auch zu einem Schaden geführt, stehen einem Patienten Ansprüche auf:
- Zahlung eines Schmerzensgeldes,
- der Ersatz seines finanziellen Schadens, wie bspw. Verdienstausfall, Fahrtkosten oder Zuzahlungen,
- der Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für etwaige zukünftige Schäden zu.
Der zuletzt genannte Anspruch ist besonders wichtig, da andernfalls nach 3 Jahren die Verjährung eintritt.
Da sich die Fälle im Arzthaftungsrecht stark unterscheiden und auch die möglichen Schäden sehr unterschiedlich sind, können Schmerzensgeldansprüche in ganz einfachen Fällen bei hundert Euro und bei besonders schweren Fällen auch bei einer Million Euro liegen. Schwere Fälle sind insbesondere bei Geburtsschäden oder bleibenden Behinderungen anzunehmen.
Wichtig ist die sorgfältige Aufarbeitung der Behandlung durch einen spezialisierten Fachanwalt der alle Aspekte berücksichtigt und auch den medizinischen Sachverhalt kompetent erfassen kann.
Gerne bespreche ich Ihren Fall mit Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.