Pferderecht
Im Pferderecht gibt es im Wesentlichen zwei Problemfelder
1. Der Kauf oder Verkauf eines Pferdes
Der Kauf eines Pferdes ist meist eine teure Angelegenheit. Daher möchte der Käufer sichergehen, dass das gekaufte Pferd gesund ist und von ihm, wie geplant, als Dressur- oder Springpferd verwendet werden kann.
Um dieses Ziel zu erreichen benötigt man zunächst einen optimalen Kaufvertrag, aus dem sich die vom Verkäufer zugesicherten Eigenschaften des Pferdes eindeutig ergeben. Des Weiteren sollte eine Ankaufsuntersuchung (AKU) durch einen qualifizierten Tierarzt durchgeführt werden, der das Pferd auf gesundheitliche Mängel überprüft.
Kommt es nach dem Kauf dazu, dass der Käufer Mängel, Einschränkungen oder Erkrankungen des Pferdes feststellt, über die ihn weder der Verkäufer, noch der untersuchende Tierarzt informiert haben, entsteht schnell eine rechtliche Auseinandersetzung um die Frage einer Rückgabe des Pferdes und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Grundsätzlich haften bei einer fehlerhaften Ankaufsuntersuchung, sofern diese vom Verkäufer in Auftrag gegeben wurde, sowohl der Tierarzt, als auch der Verkäufer selbst. Letzterer kann seine Haftung für Fehler des Tierarztes allerdings vertraglich ausschließen.
2. Die fehlerhafte tierärztliche Behandlung
Bei der Behandlung von Pferden entstehen oft hohe Kosten. Insofern ist es von entscheidender Bedeutung, dass Erkrankungen frühzeitig erkannt und Diagnosen rechtzeitig gestellt werden. Kommt es zu einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes eines Pferdes, weil der Tierarzt es versäumte, eine Erkrankung rechtzeitig zu bemerken oder aber zeitnah die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, dann stehen dem Eigentümer des Pferdes häufig erhebliche Mehrkosten. Insbesondere wenn die stationäre Aufnahme in der Tierklinik notwendig wird. Für diese Kosten kann der Tierarzt haftbar gemacht werden, wenn tatsächlich ein Behandlungsfehler oder ein Diagnosefehler vorliegt. Den Nachweis einer solchen fehlerhaften Behandlung muss allerdings der Tierhalter erbringen. Die Durchsetzung derartiger Schadensersatzansprüche ist daher ohne fachkundige Hilfe nur selten möglich.
Das Pferderecht ist ein komplexes Thema. Ich berate und vertreten Sie in allen Fragen rund um den Kauf oder die tierärztliche Behandlung eines Pferdes.