von: RA Nüßlein

Ist die Bewertung im Arbeitszeugnis unzutreffend, muss der Arbeitnehmer das beweisen

Ist ein Arbeitnehmer mit seiner Beurteilung im Arbeitszeugnis nicht einverstanden , liegt die Beweislast für die Fehlerhaftigkeit der Bewertung durch den Arbeitgeber im Streitfall bei ihm. Dies gilt zumindest dann, wenn seine