Arzthaftung
Als Arzthaftungsfall bezeichnet man eine Situation in welcher ein Patient oder dessen Angehörige davon ausgehen, fehlerhaft behandelt, unzureichend diagnostiziert oder vor einem Eingriff ungenügend aufgeklärt worden zu sein.
Vertragsrecht
Ohne Verträge kann man keine Praxis betreiben. Das beginnt bereits vor der Eröffnung mit einem Praxiskaufvertrag und der Übertragung einer Kassenzulassung. Gleiches gilt auch für den Verkauf einer Praxis.
Honorarkürzung / Wirtschaftlichkeitsprüfung
Mit der Zulassung der Ärzte und Zahnärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten ist jeder verpflichtet das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten.
Patientenrecht
Als Patient ist man nicht nur dem Nachteil ausgesetzt den Nachweis für den Behandlungsfehler erbringen zu müssen, sondern man verfügt naturgemäß auch über wesentlich weniger medizinische Sachkenntnis, als der Arzt.
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Ich reguliere Verkehrsunfälle mit und ohne Personenschäden. Dabei übernehme ich die vollständige Abwicklung und Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Ihrer Rechtsschutzversicherung und allen anderen Beteiligten.
Versicherungsrecht
Wir alle sind heute in verschiedenen Lebensbereichen durch Versicherungen geschützt. Sei es für den Fall der Krankheit, einem Unfall, dem eventuellen Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Absicherung durch eine Lebensversicherung.
Personenschaden
Bei erheblichen Verletzungen und insbesondere bleibenden Schäden stellen sich dem Geschädigten oder seinen Angehörigen viele Fragen. Welche Ansprüche bestehen, wie geht es in meinem Beruf weiter, wer trägt die Kosten?
Praxiskauf und Zulassungsverfahren
Ich unterstütze und begleite Sie bei der Gründung einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums, sowie in dem dazugehörigen Zulassungsverfahren.
Berufsrecht der Ärzte
Ärzte üben einen freien Beruf aus. Sie unterliegen daher in berufsrechtlicher Hinsicht nicht der staatlichen Aufsicht, sondern im Rahmen der Selbstverwaltung der Aufsicht durch ihre jeweilige Berufskammer.
Arzt und Strafrecht
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt, heißt es aufpassen! Kein Wort ohne anwaltliche Vertretung. Der Grund für diesen Rat liegt nicht darin, es den Ermittlungsbehörden so schwer wie möglich zu machen, sondern dient der bestmöglichen Vorbereitung einer Verteidigung.