von: RA Nüßlein

Arzthaftung

Als Arzthaftungsfall bezeichnet man eine Situation in welcher ein Patient oder dessen Angehörige davon ausgehen, fehlerhaft behandelt, unzureichend diagnostiziert oder vor einem Eingriff ungenügend aufgeklärt worden zu sein.

8. Juli
von: RA Nüßlein

Vertragsrecht

Ohne Verträge kann man keine Praxis betreiben. Das beginnt bereits vor der Eröffnung mit einem Praxiskaufvertrag und der Übertragung einer Kassenzulassung. Gleiches gilt auch für den Verkauf einer Praxis.

15. Juni
von: RA Nüßlein

Honorarkürzung / Wirtschaftlichkeitsprüfung

Mit der Zulassung der Ärzte und Zahnärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten ist jeder verpflichtet das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten.

10. Juni
von: RA Nüßlein

Patientenrecht

Als Patient ist man nicht nur dem Nachteil ausgesetzt den Nachweis für den Behandlungsfehler erbringen zu müssen, sondern man verfügt naturgemäß auch über wesentlich weniger medizinische Sachkenntnis, als der Arzt.

2. Mai
von: RA Nüßlein

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Ich reguliere Verkehrsunfälle mit und ohne Personenschäden. Dabei übernehme ich die vollständige Abwicklung und Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Ihrer Rechtsschutzversicherung und allen anderen Beteiligten.

26. Oktober
von: RA Nüßlein

Versicherungsrecht

Wir alle sind heute in verschiedenen Lebensbereichen durch Versicherungen geschützt. Sei es für den Fall der Krankheit, einem Unfall, dem eventuellen Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Absicherung durch eine Lebensversicherung.

10. April
von: RA Nüßlein

Personenschaden

Bei erheblichen Verletzungen und insbesondere bleibenden Schäden stellen sich dem Geschädigten oder seinen Angehörigen viele Fragen. Welche Ansprüche bestehen, wie geht es in meinem Beruf weiter, wer trägt die Kosten?

26. November
von: RA Nüßlein

Praxiskauf und Zulassungsverfahren

Ich unterstütze und begleite Sie bei der Gründung einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums, sowie in dem dazugehörigen Zulassungsverfahren.

1. Juli
von: RA Nüßlein

Berufsrecht der Ärzte

Ärzte üben einen freien Beruf aus. Sie unterliegen daher in berufsrechtlicher Hinsicht nicht der staatlichen Aufsicht, sondern im Rahmen der Selbstverwaltung der Aufsicht durch ihre jeweilige Berufskammer.

15. Mai
von: RA Nüßlein

Arzt und Strafrecht

Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt, heißt es aufpassen! Kein Wort ohne anwaltliche Vertretung. Der Grund für diesen Rat liegt nicht darin, es den Ermittlungsbehörden so schwer wie möglich zu machen, sondern dient der bestmöglichen Vorbereitung einer Verteidigung.

30. Mai
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