Arbeitsrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht bin ich im Wesentlichen für Medizinberufe tätig. Dies sind in der Regel Ärzte oder Zahnärzte, sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Nach vorheriger Klärung, ob evtl. ein Interessenkonflikt bestehen könnte, vertrete ich aber auch angestellte Behandler oder Angestellte des Praxispersonals. Dies betrifft vor allem die nachfolgenden Verfahren, wie:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Streitigkeiten um die Wirksamkeit von Abmahnungen
  • Auseinandersetzungen um Arbeitslohn
  • Herausgabeansprüchen
  • Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht

Arbeitsgerichte sind arbeitnehmerfreundlich

Sinnvoll ist meine Einschaltung aber meist schon, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Da Arbeitsgerichte grundsätzlich arbeitnehmerfreundlich eingestellt sind, ist eine Beratung im Vorfeld einer Auseinandersetzung vor allem auf Seiten des Arbeitgebers sehr wichtig. Diesem obliegt zudem im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Beweislast für die Wirksamkeit der Kündigung, was zu ungleichen Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt.

Arbeitsgerichtliche Verfahren kosten Zeit und Geld

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kommt es zunächst zur Anordnung eines zeitnahen Gütetermins. Zu diesem ordnet der Vorsitzende in aller Regel das persönliche Erscheinen der Parteien an. Das hat zur Folge, dass der ärztliche Arbeitgeber selbst vor Gericht erscheinen muss. Zudem tragen die Parteien in der ersten Instanz eines arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich ihre Kosten selbst. Wer das Verfahren gewinnt hat daher dennoch keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Daher sollte immer versucht werden, zunächst eine außergerichtliche Einigung zu finden. klappt dies nicht, benötigen Sie einen kompetenten und in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt.

Verträge im Arbeitsrecht

Ein unterschätztes Risiko stellen die Quellen dar, aus denen Behandler oftmals die von Ihnen verwendeten Beträge beziehen. Manche haben noch ein altes Muster in der Schublade oder laden sich aus dem Internet eines herunter, ohne beurteilen zu können, ob dieses noch der aktuellen Rechtslage entspricht oder auf die individuelle Praxissituation zutrifft. Ratsam ist es sich einmal einen korrekten vertrag erstellen zu lassen und diesen dann für alle Angestellten immer wieder zu verwenden. Hochgerechnet auf die Anzahl der Anwendungen kostet dies nicht viel Geld und erspart Ihnen im Streitfall eventuell erhebliche Kosten.

Ich erstelle Ihnen gerne alle Arten von notwendigen Verträgen, wie:

  • Arbeitsverträgen für medizinische Fachangestellte
  • Fortbildungsvereinbarungen
  • Anstellungsverträge für Ärzte in Voll- oder Teilzeit
  • Anstellungsverträge für Ausbildungsassistenten
  • Aufhebungsvereinbarungen

Gerne bespreche ich Ihren Fall mit Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.