Patientenrecht
Im Patientenrecht besteht naturgemäß eine Ungleichheit zwischen den Parteien. Als Patient ist man nicht nur dem Nachteil ausgesetzt den Nachweis für den Behandlungsfehler erbringen zu müssen, sondern man verfügt naturgemäß auch über wesentlich weniger medizinische Sachkenntnis, als der Arzt. Um diese Nachteile etwas auszugleichen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anforderungen an die sogenannte „Substantiierungspflicht“ des Patienten sehr gering anzusetzen sind. Darunter versteht man, dass der Patient nicht genau sagen muss, wo der Fehler genau liegt. Wenn er den Fall und seine Annahme, es liege ein Fehler vor, beschreibt und zum Nachweis dafür die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt, muss das Gericht ein solches einholen.
Gutachten entscheiden
Das vom Gericht eingeholte Gutachten entscheidet in der Regel den Prozess. Da ein Gericht nicht aus eigener medizinischer Kenntnis entscheiden kann, wird ein solches in nahezu allen Verfahren eingeholt. Das führt allerdings auch dazu, dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens meist nicht unerheblich sind. Sind Sie rechtsschutzversichert, trägt die Versicherung sämtliche Kosten einschließlich des vom Gericht eingeholten Gutachtens.
Vorgerichtliche Auseinandersetzung
Bevor eine Klage bei Gericht eingereicht wird, kommt es aber zunächst zur vorgerichtlichen Auseinandersetzung. In dieser prüft die Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses ob außergerichtlich reguliert werden soll. Hierbei hilft es sehr, wenn bereits ein Gutachten vorliegt. Das kann z.B. durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erstattet werden oder in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle. Beide Verfahren haben den Vorteil, dass das Gutachten für den Patienten kostenfrei erstellt wird. Zugriff auf den MDK haben allerdings nur die gesetzlichen Krankenkassen. Für Privatpatienten gibt es Vergleichbares leider nicht.
Vorbereitung des Verfahrens
Wichtig ist im Patientenrecht die Vorbereitung eines Verfahrens. Dazu fordere ich zunächst die Behandlungsunterlagen des Arztes oder des Krankenhauses an. Jeder Patient hat das Recht, vollständige Kopien der über ihn angefertigten Unterlagen zu erhalten. Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sogar kostenfrei.
Danach wird geprüft und mit Ihnen besprochen wie die Aufklärung abgelaufen ist und wie die Behandlung vorgenommen wurde. Erst dann kann man sich als Anwalt ein Bild von den Erfolgsaussichten eines Verfahrens machen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die gesamten Kosten einschließlich der Gerichts- und Sachverständigengebühren. Die Korrespndez mit dieser übernehme ich für Sie.
Gerne bespreche ich Ihren Fall mit Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.