Personenschaden

Als Personenschaden bezeichnet man jegliche Verletzung eines Menschen, unabhängig von der Ursache. Bei erheblichen Verletzungen und insbesondere bei gegebenenfalls bleibenden Schäden stellen sich dem Betroffenen oder seinen Angehörigen viele Fragen. Welche Ansprüche bestehen, wie geht es in meinem Beruf weiter, wer trägt die Kosten? Was ist, wenn ich nicht mehr so arbeiten kann wie zuvor?

Ein Personenschaden ist komplex und umfangreich

Das Thema Personenschaden ist sehr komplex und umfangreich. Es bedarf daher einiger Erfahrung in diesem Gebiet. Ich vertrete seit vielen Jahren Geschädigte, die durch Unfälle oder Behandlungsfehler schwere Verletzungen oder dauerhafte Schäden erlitten haben. Viele meiner Mandanten sind mit dem Motorrad oder Auto verunglückt. Zunehmend sind es aber auch Fahrradfahrer, die sich nach einem Unfall an mich wenden und in den letzten Jahren kamen noch die Unfälle mit E-Scootern hinzu. in der Regulierung mit den Haftpflichtversicherern besonders umfangreich sind Fälle, in denen der Versorger einer Familie ausfällt oder aber Kinder geschädigt sind und abgesichert werden muss, das sie auch in der Zukunft den Ersatz für den Verlust eines beruflichen Einkommen erhalten, dass sie ohne den Unfall wahrscheinlich erzielt hätten.

Vielzahl von Fragen zu unterschiedlichen Bereichen

Bei einem Personenschaden stellen sich in aller Regel eine Vielzahl von Fragen zu unterschiedlichen Bereichen. Meine Tätigkeit umfasst die

  • Regulierung von Kfz-Schäden oder anderen Fahrzeugen
  • Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes
  • Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden
  • Durchsetzung von Schadensersatz
  • Geltendmachung von Verdienstausfall
  • Absicherung von zukünftigen Ansprüchen, die heute evtl. noch nicht erkennbar sind
  • die Verhinderung des Eintritts der Verjährung von Ansprüchen
  • Geltendmachung von Hinterbliebenengeld
  • Durchsetzung aller weiteren Ansprüche, die aus einem Schadensereignis resultieren können

Bis zur endgültigen Regulierung vergeht oft viel Zeit

In den Fällen mit einem schweren Personenschaden dauert die Regulierung oftmals sehr lange. Auch wenn es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Das hat mehrere Ursachen. Die erste liegt im Geschädigten selbst. Oftmals ziehen sich die Behandlung und Genesung lange hin. Für die Bemessung des endgültigen Schmerzensgeldes muss jedoch feststehen, wie lange der Betroffene gelitten hat und ob eine völlige Wiederherstellung seiner Gesundheit erreicht werden konnte. Ein weiterer Grund liegt in der Prüfung einer Vielzahl von Unterlagen. Bei einem schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden ist oftmals die Schuldfrage unklar. In diesen Fällen gibt die Staatsanwaltschaft ein Unfallrekonstruktionsgutachten in Auftrag. Danach wird zunächst ein Gutachten zum Fahrzeugschaden eingeholt. Die Feststellung des Personenschadens ist noch deutlich komplexer und kann ebenfalls mit einer Begutachtung einhergehen. Verbleibt eine Behinderung oder dauerhafte Beeinträchtigung, kann diese dazu führen, dass der Geschädigte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dann stellt sich die Frage, ob er umschulen kann oder muss? Verdient er danach weniger, gehört nicht nur der Verdienstausfall zum Schaden, sondern auch die Differenz zu einer dann in der Zukunft geringer ausfallenden Rente. Damit sind nur wenige Punkte angesprochen die bei einem Personenschaden zum tragen kommen.

Sind Sie oder ein Angehöriger von einem Personenschaden betroffen, sollten Sie zunächst kompetenten anwaltlichen Rat einholen. Gerne bespreche ich Ihren Fall mit Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.