Fachanwaltskanzlei für das Arzt- und Medizinrecht
Willkommen auf meiner Homepage. Ich bin seit 1998 auf das Arzt- und Medizinrecht, sowie auf die Regulierung von Personenschäden spezialisiert. Der Sitz der Kanzlei ist in Frankfurt am Main. Ich bin jedoch uneingeschränkt bundesweit tätig und trete vor allen Gerichten auf. Ausgenommen hiervon ist nur der Bundesgerichtshof, für den eine eigene Zulassung erforderlich ist. In diesen Verfahren arbeite ich mit erfahrenen BGH-Anwälten zusammen.
Ich betreue Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Medizinische Versorgungszentren in allen Belangen die mit der ärztlichen Tätigkeit einhergehen können. Sei es bei Fragen der Haftung aus ärztlicher Behandlung, Honorarkürzungen durch die KV oder KZV, Problemen aus dem Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung beim Kauf oder Verkauf einer Praxis. Ich prüfe und fertigen für unsere Mandanten Verträge zur Gründung einer Gemeinschaftspraxis, einer Praxisgemeinschaft oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG / ÜBAG).
Auch Patienten werden in Arzthaftungsverfahren von mir vertreten. Insbesondere in Fällen von fehlgeschlagenen Operationen und fehlerhaften Krankenhausbehandlungen. Bei den in den Medien oftmals als Ärztepfusch bezeichneten Fällen handelt es sich in der Regel um ärztliche Behandlungsfehler, deren Prüfung und Nachweis nicht einfach ist und erhebliche Fachkompetenz voraussetzt.