Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern: Genugtuung spielt eine Rolle – Ein wichtiges Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (Az: VI ZR 8/20) klargestellt, dass bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach einem ärztlichen Behandlungsfehler nicht nur der Ausgleich des immateriellen Schadens im Vordergrund steht, sondern auch der Aspekt der Genugtuung berücksichtigt werden muss. Dies ist besonders relevant, wenn dem Arzt ein grobes Verschulden zur Last fällt.
Der Fall: Verzögerte Behandlung führte zum Tod
Ein Patient wurde aufgrund von Aspiration von Nahrung in ein Krankenhaus eingeliefert. Frühzeitig zeigten EKG und Laborwerte Anzeichen für einen Herzinfarkt. Trotz dieser klaren Hinweise wurde die notwendige Herzkatheter-Untersuchung jedoch erst mit erheblicher Verzögerung durchgeführt. In der Zwischenzeit erlitt der Patient Kammerflimmern und verstarb am folgenden Tag. Die Klägerin, die Witwe des Patienten, forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro.
Die Entscheidung des BGH: Genugtuung muss berücksichtigt werden
Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf bei der Festlegung des Schmerzensgeldes den Aspekt der Genugtuung zu Unrecht vernachlässigt hat.
Zentrale Aussagen des Urteils:
- Doppelfunktion des Schmerzensgeldes: Das Schmerzensgeld dient nicht nur dem Ausgleich des immateriellen Schadens (Ausgleichsfunktion), sondern soll dem Geschädigten auch Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen (Genugtuungsfunktion).
- Verschuldensgrad des Arztes ist relevant: Ob dem Arzt ein grobes Verschulden zur Last fällt, hat Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Ein grober Behandlungsfehler kann dem Schadensfall eine besondere Bedeutung verleihen.
- Definition grober Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt vorliegt. Es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.
- Grobe Fahrlässigkeit ist nicht gleich grober Behandlungsfehler: Ein grober Behandlungsfehler führt nicht automatisch zu grober Fahrlässigkeit. Es bedarf einer gesonderten Prüfung des Verschuldensgrades.
- Keine automatische Erhöhung des Schmerzensgeldes: Ein grober Behandlungsfehler führt nicht automatisch zu einem höheren Schmerzensgeld, ist aber ein wichtiger Faktor bei der Bemessung.
Bedeutung für Patienten und Ärzte
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Patienten, die durch ärztliche Behandlungsfehler geschädigt wurden. Es betont, dass bei der Bemessung von Schmerzensgeld nicht nur der erlittene Schaden, sondern auch das Verschulden des Arztes und der Gedanke der Genugtuung berücksichtigt werden müssen.
Konsequenzen für die Praxis:
- Sorgfältige Dokumentation: Ärzte und Krankenhäuser sollten eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Behandlung sicherstellen, um im Streitfall das eigene Handeln belegen zu können.
- Fehlerkultur: Eine offene Fehlerkultur im Krankenhaus kann dazu beitragen, dass Fehler frühzeitig erkannt und vermieden werden.
- Patientenrechte: Patienten sollten ihre Rechte kennen und im Falle eines Behandlungsfehlers anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
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